Antworten auf häufig gestellte Fragen
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1. Wann müssen ERP-Mittel beantragt werden?
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2. Was ist unter "banküblicher Besicherung" zu verstehen?
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3. Warum ist eine fachkundige Beratung wichtig?
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4. Worin liegen die Vorteile beim ERP-Unternehmerkapital?
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5. Worin liegen die Vorteile von ERP-Darlehen?
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6. Was wird aus dem ERP-Sondervermögen als Existenzgründung gefördert?
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7. Innerhalb welchen Zeitraumes werden Existenzfestigungen oder Folgeinvestitionen gefördert?
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8. Welche Bedeutung hat die "fachliche Qualifikation" des Gründers?
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9. Wer kann als Franchise-Betrieb gefördert werden?
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10. Welche Aufgaben hat die KfW-Mittelstandsbank als Hauptleihinstitut?
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11. Wo können Existenzgründer oder Unternehmer ihre ERP-Anträge einreichen?
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12. Wie kann ich das Gespräch mit der Bank optimal vorbereiten?
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13. Welche Rolle spielen der Investitionsplan und die Investitionskosten für die Förderung?
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14. Worin liegt die Bedeutung des Konzeptes?
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15. Welche Funktion hat die Umsatz- und Ertragsvorschaurechnung?
1. Wann müssen ERP-Mittel beantragt werden?
Wer sein Vorhaben mit ERP-Mitteln finanzieren möchte, muss zuerst mit seiner Bank, Sparkasse oder einem anderen Kreditinstitut (Hausbank) sprechen und dort den entsprechenden Darlehensantrag stellen. Für finanzielle Verpflichtungen, die schon vorher eingegangen wurden (z. B. für Kauf-, Liefer- oder Bauaufträge), ist keine Förderung mehr möglich (Verbot der Nachfinanzierung).